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Staatliches Berufliches Schulzentrum Günzburg

Entschuldigung








Entschuldigung











  • Haben Sie Unterricht versäumt, so ist unverzüglich eine Entschuldigung abzugeben. Bei einer Erkrankung von mehr als 2 Tagen ist der Schule eine Ablichtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (Original an den Arbeitgeber).
  • Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.







Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.


















Die Formulare befinden sich in der rechten Downloadbox.