|
- Haben Sie Unterricht versäumt, so ist unverzüglich eine Entschuldigung abzugeben. Bei einer Erkrankung von mehr als 2 Tagen ist der Schule eine Ablichtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (Original an den Arbeitgeber).
- Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.
|
|